"Geschichte der Namens-Paten"
- Ludwig von Sötern und Baldemar von Odenbach -
Baldemar von Odenbach Ludwig von Sötern
(Rüdiger Andres) (Ludwig Heil)
Die Biografien der historischen Burgführer
- Übergang Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit -
(ab 1500)
Ludwig von Sötern
Er wird um 1508 als Sohn des Adam von Sötern und seiner Frau Franziska von Orley auf der Liebenburg geboren.
Sein Vater Adam, war wohl der bedeutendste Burgherr, der mit seiner Familie auf unserer Liebenburg Wohnsitz nahm.
Adam hatte es unter anderem zur Position eines Kanzlers bzw. Haushofmeisters des Herzogs Alexander von Zweibrücken, zum hohen Rat des Trierer Kurfürsten und Erzbischofs Johann II. von Baden und zum Rat der Grafen von Moers-Saarwerden gebracht.
Zu dieser Zeit schon waren die Herren von Sötern mit der Wolfsangel im Schilde zu beträchtlichem Besitz gekommen.
Um Ludwig nun kursieren sehr unterschiedliche Lebensdaten.
Er heiratete Anna von Neipperg, mit der er 3 Kinder hatte, Georg Wilhelm, 2.) Philipp Christoph, 3.) Johann Ludwig (1534-1564).
Als lothringischer Amtmann auf der Schaumburg, kurfürstlich- trierischer Amtmann auf der Liebenburg und
zweibrückischer Amtmann zu Thanstein diente er somit drei unterschiedlichen Herren und trat bei den ersten beiden Amtmannstellen auch in die Fußstapfen seines Vaters.
Vom Trierer Erzbischof erhält Ludwig von Sötern im Jahre 1532 u.a. Burglehen zu Grimburg (10 Malter Korn, 40 Schilling
aus dem Amte Birkenfeld, einem nicht näher bezeichneten Wald und 10 Mann) und zu Schmittburg und 1538 ein weiteres Burglehen zu St. Wendel, das aus 6 Hofstellen zu Marpingen, 1 Hofstatt zu Tholey, 3
Hofstätten zu Heidesweiler und einer Rente zu Winterbach besteht.
Ludwig von Sötern starb im Jahre 1547, seine Gemahlin Anna von Neipperg überlebte ihn um acht Jahre. Im Turmgewölbe der altehrwürdigen Basilika zu St. Wendel befinden sich beider Grabplatten.
Und die Grabplatte des Ludwig gab Anlass zu der Meinung, Ludwig sei 83 Jahre alt geworden. Das führte dazu, dass zahlreiche Schreiber mit der Familienforschung zu den Herren von Sötern durcheinander gerieten. Der Historiker und Heraldiker Gerd Schmitt aus St. Wendel konnte den Irrtum um die Jahreszahl in der Inschrift aufklären. Das Todesjahr steht mit 1547 fest. Auf dem Epitaph (Grabplatte) ist auch das Lebensjahr, in dem er starb vermerkt. Es beginnt mit einer 3, wie Schmitt feststellte, die 2. Zahl ist bei Restaurierungen verloren gegangen. Spuren sind noch vorhanden. Also starb er noch vor seinem 40. Geburtstag.
Quellen:
Gerd Schmitt: „Der Wappenstein von der Liebenburg – genealogische Zusammenhänge“
Dittmar Lauer: „Philipp Christoph von Sötern -Begründer der Freien Reichsherrschaft Dagstuhl“
Prof. Dr. Joachim Conrad: „Sötern, Ludwig von“ in „Saarland-Biografien – SO“
- Hochgotisches Mittelalter (1250 - 1350) -
Ritter Baldemar von Odenbach, der eiserne Reiter der Grafen von Zweibrücken und denen von Saarbrücken.
Baldemar wird etwa um 1300-1302 als Sohn der Diemudis von Odenbach geboren. Der Vater Gotzemann (Götz)war schon früh verstorben, da Diemudis in einer Urkunde von 1310 als seine Witwe benannt wird. In der Urkunde wird besiegelt, dass die nun Alleinstehende Besitz verkaufen muss, um mit den Kindern überleben zu können. Baldemar wächst heran und macht seine Ausbildung wahrscheinlich bei den Rittern und Reichsministerialen Kolb von Wartenberg und denen von Lewenstein (eng befreundete Familien). Als Edelknecht taucht er dann in Urkunden auf, die ihn als Schiedsmann und Friedensrichter ausweisen, heute würde man sagen: „Mediator“. Er hat wohl die Fähigkeit, erfolgreiche Schlichtungsverträge und Ähnliches auszuhandeln und schriftlich festzuhalten. Diese Begabung scheint ihm Vermögen eingebracht zu haben. Denn bald darauf wird er als Ritter bezeichnet und dieser Stand war nicht billig. Schließlich muss ein Ritter seine komplette Ausrüstung samt Pferden und die seiner Mannschaft, inklusive Unterhalt bezahlen. Zusammen mit seinem Waffenbruder Johann von Randeck siegelt er weitere erhaltene Urkunden. Dann tritt er in den Dienst des Grafen Walram II. von Zweibrücken. Dieser nennt ihn in den Urkunden des Zweibrücker Grafenhauses mehrmals: „Mein Ritter Baldemar“. Walram II. befindet sich oft in Geldnot, da er sich an etlichen kostspieligen Fehden beteiligt. Baldemar leiht ihm 4000 Pfund Heller (nach heutiger Währung etwa 900 Tausend Euro!!!) und bekommt dafür die Belehnung mit Burg und Herrschaft Stauf bei Eisenberg/Pfalz, die allein mit sieben Dörfern bis südlich von Worms an den Rhein reicht. Eine sehr einträgliche Herrschaft.
1334 versetzt Graf Walram II. dem Ritter Baldemar von Odenbach „Stadt und Burg Medelsheim“ für 4300 Pfund Heller.
1335 belehnt Graf Walram „seinen Ritter“ Baldemar wegen geleisteter militärischer Dienste. In der Urkunde ist leider nicht erwähnt, mit welchem Lehen. Es könnte das Viertel der Liebenburg gewesen sein, das den Zweibrückern gehörte, denn 1336 wird Baldemar bei dem urkundlich festgehaltenen Burgfrieden auf Burg Lievenberc als Eigentümer bzw. Lehensinhaber genannt.
1337 streiten sich Adhémar de Monteil, Bischof von Metz und Erzbischof Balduin von Trier um das Amt und die Burg der ehemaligen Grafschaft Blieskastel. Die Grafen Walram II. von Zweibrücken und Johann von Saarbrücken sollen für den Erzbischof die Burg Blieskastel den Händen des Bischofs von Metz entreißen, welcher die Herren von Vinstingen dort als Burgmannen eingesetzt hatte. Walram setzt seine Ritter Baldemar v. Odenbach und Johann von Randeck ein, welche die Burg belagern. Baldemar fängt den Ritter Richart von Casteln ab, der mit seinen Mannen einen Ausbruch wagt und hält sie als Geiseln fest. Dann setzt er, seiner Begabung gemäß, einen Vertrag auf, der die unblutige Übergabe der Burg zum Ziel hat.
Das gelingt aber nur ansatzweise. Die Burg muss ein halbes Jahr später doch erstürmt werden.
Wegen der Eroberung Blieskastels schuldet der Erzbischof 1339 dem Grafen Walram und seinen Rittern 1000 Pfund Heller. 500 davon übergibt er den Rittern Johann und Baldemar. Die restlichen 500 hat Balduin aber nicht. So setzt Erzbischof Balduin Walram II. als Amtmann in Blieskastel ein, damit er sich dort schadlos halte. Dieser aber überträgt das Amt wohl an Baldemar, denn der von Odenbach wird an anderer Stelle als Amtmann bezeugt. Diesen Posten gibt Baldemar aber nach kurzer Zeit wieder zurück.
Am 20. Januar des Jahres 1340 wird Miles (= Ritter) Baldemar von Odenbach für 200 Pfund Heller zum Burgmann in St. Wendel angenommen. Die Summe will Erzbischof Balduin in jährlichen Raten zahlen. Baldemar ist von der persönlichen Residenzpflicht befreit, muss aber, in für die Burg zu St. Wendel schwierigen Zeiten, zum Dienst mit Waffen und Pferden erscheinen.
Später im Jahre 1340 beauftragt Kurfürst Balduin den Odenbacher, den Aufbau der trierischen Burg Johannisberg zu leiten, die in der Dhauner Fehde gegen den Wildgrafen Johann von Dhaun als eine von 3 Belagerungsburgen eine wesentliche Rolle spielen sollte. Balduin hält sich während der Belagerung in dieser Burg auf.
Auch um 1340 baut Baldemar seine Stammburg in Schallodenbach größer und wehrtechnisch moderner aus - zusätzlich mit einem Darlehen des Kurfürsten Balduin. Dann überträgt Baldemar die Burg dem Erzbischof zu Lehen.
Dem Grafen Friedrich VII. von Leiningen-Dagsburg hilft Baldemar aus Finanznot und erhält 1346 für 6 Jahre die Burg Gräfenstein als Zinsverschreibung.
1348 wird Baldemar als beisitzender Richter in einem Gebietsstreit des Klosters Otterberg/Pfalz bestätigt. Dass er seine Burg in den 50ern des 14. Jahrhunderts an seine Verwandtschaft aufteilt und die Burg dadurch zur Ganerbenburg wird, verrät zum einen, dass er wohl kinderlos blieb oder möglicherweise nie verheiratet war. Zum anderen kann die frühe Aufteilung bedeuten, dass er selbst die Burg nicht mehr als Wohnsitz benötigte.
Es wird still um ihn in den Urkunden. Nur die Übergabe der Stammburg Schallodenbach an die Verwandtschaft ist greifbar und die Erneuerung des Burgfriedens auf der Liebenburg durch Erzbischof Boemund II. am 5. Febr. 1355 mit Baldemar von Odenbach, Ludwig Herrn zu Kirkel und Heinrich von der Leyen.
Dann findet sich in den Regesten der Grafen von Saarbrücken der Hinweis auf einen Vertrag, den Baldemar ausgearbeitet hatte und der die Gräfin von Saarbrücken in einer Streitsache mit ihrer Schwiegermutter betraf, einer geborenen Gräfin von Savoyen im Kanton Waadt (Schweiz).
Auch benennt Gisela von Bar, Gemahlin des Johann II. von Saarbrücken in einem Sühnebrief (8. März 1356, dem Dienstag vor St. Gregorien-Tag) an Johann, Rheingraf zu Dhaun, als Vermittler „unsern lieben Herrn Baldemar von Odenbach“, der den Streit gütlich regeln und Recht sprechen soll.
Das lässt den Dienstwechsel zu den Grafen von Saarbrücken vermuten, die ja mit den Zweibrückern aufs Engste verwandt waren. Die Geschichte des in der Zeit in Frage kommenden Grafen Johann II. von Saarbrücken wird nun interessant. Dieser Johann gerät an der Seite des französischen Königs „Jean le Bon“ (Johann der Gute) in der Schlacht bei Poitiers 1356 (100jähriger Krieg) gegen den Schwarzen Prinzen „Edward of Woodstock“ in englische Gefangenschaft. Johann II. von Saarbrücken wird 1360 (?) daraus entlassen und fungiert, wie auch schon früher, als französischer Gesandter und Unterhändler. Johann erhält die höchsten Auszeichnungen und Würden der französischen Krone. In Südfrankreich gerät er ein zweites Mal in Gefangenschaft, als er zu Papst Innozenz IV. nach Avignon reist. Ob Baldemar direkt an der Schlacht beteiligt war oder aber auch die Reise nach Avignon mit Johann zusammen antrat, lässt sich nur vermuten, denn jetzt folgt eine kleine sensationelle Entdeckung: in einer kurzen Liste (1358) von Persönlichkeiten, die sich militärische Verdienste um die französische Krone erworben hatten und deshalb vom Kronrat gewürdigt werden, taucht mitten unter Herzögen, Erzbischöfen, Bischöfen, Fürsten und Grafen (auch Johann v. Saarbrücken= le Comte de Sarebruche) der Name des „kleinen“ Ritters „Baldemar de Odembac“ auf – Dokument gefunden in der französischen Nationalbibliothek zu Paris.
Baldemar scheint ein enger Vertrauter des Grafen Johann gewesen zu sein, denn in einer lateinisch gefassten Schrift (Regest Avignon) bitten beide, Baldemar und Johann, den Papst in Avignon um Sonderzugeständnisse. Im Regest wird Baldemar als Ritter und Gesandter, dagegen Johann als Graf des Königs von Frankreich bezeichnet.
1363 stirbt Baldemar und sein Anteil an der Burg Lievenberc fällt an das Erzstift zu Trier. Somit endet die Geschichte des Baldemar, nicht erst 1381, wie der Historiker Forstrat Keiper meint.
Die Tiefburg Schallodenbach entwickelt sich im späten 14. Jahrhundert zu einer Raubritterburg unter der von Baldemar eingesetzten Verwandtschaft, den Hubenriss zu Odenbach, denen von Guntheim und von Mauchenheim.
Um 1530 heiratete zur 2. Ehe der älteste Sohn des Franz von Sickingen, mit Namen Schweikhard -* 4. Nov. 1500 auf der Ebernburg/Nahe - die Margaretha von Landsberg, Erbin
der Schallodenbacher Güter. Jetzt wird der Besitz sickingisch. Die Nachfolger wandelten später die Burg in ein Renaissanceschloss um, von dem heute nichts mehr sichtbar ist.
Der Historiker Karl Pöhlmann schreibt 1922 in seinen Ausführungen zur Geschichte der für das zweibrückische Grafenhaus nicht unbedeutenden Liebenburg folgendes: „Mit dem Tod dieses Mannes (mit Bezug auf Baldemar von Odenbach), der eine der kraftvollsten Erscheinungen unter dem Westricher Adel des 14. Jahrhunderts war, kam das Erzstift Trier seinem Ziele, die namentlich für das benachbarte trierische St. Wendel so wichtige Feste Liebenberg ganz in seine Hand zu bekommen, einen Schritt näher.“
Diese hohe Einschätzung der Person erfolgte wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch ohne die Dokumente aus der französischen Nationalbibliothek und andere Urkunden zu kennen, die durch die modernen Recherchemöglichkeiten zu Tage kamen.
Dem historischen Kern der Ortschaft Schallodenbach erwuchs also schon im 14. Jh. ein bedeutender Sohn.
(Rechercheauswertung Rüdiger Andres bis Juli 2019)
Quellen: Regesten der Grafen von Zweibrücken - Regesten zur Geschichte der ehemaligen Nassau-Saarbrückischen Lande. Teil II - Chronik Straßburg - Regesten Avignon - Histoire du générale Dauphiné. vol 1und 2, französische Nationalbibliothek Paris. - Lehmann: Urkundliche Geschichte der Burgen u. Bergschlösser Band 5 Westrich – Lehmann: Kurze urkundliche Geschichte des gräflich zweybrückischen Hauses, S. 523 in Abhandlungen der Historischen Classe der königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band X. München 1867 -Dolch/Ulrich: Schallodenbach. - Johannes Mötsch: Trierische Territorialpolitik im 14. Jahrhundert . Die Erwerbung der Schmidtburg durch Erzbischof Balduin, in Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte, Band 7, 1981, LHA Koblenz 1C1, IV 2048. - Johann Martin Kremer (1785): „Genealogische Geschichte des alten Ardennischen Geschlechts…“, S.488. - Gerd Schmitt: die Burg zu St. Wendel, 2015, S.24 – http://heist.no-ip.org/dmk Ahnenforschung zu Sickingen, u. A.